Untersuchung bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (ehemals G42)

Eignungs- und Vorsorgeuntersuchung

Für wen ist die G42-Untersuchung relevant?

Die G42-Untersuchung ist erforderlich für Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu gehören Arbeiten in Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen, gentechnische Tätigkeiten oder Berufe mit potenzieller Exposition gegenüber Infektionserregern.

Typische Berufsgruppen und Tätigkeiten, die eine G42-Untersuchung erfordern:


  1. Gesundheitswesen: Ärzte, MFA, Rettungsdienste, Zahnärzte, Tierarztpraxen
  2. Pflege: Altenpflege, Krankenpflege, Gesundheits- und Pflegeassistenten
  3. Kinderbetreuung: Kita, Kindergarten, Förderschulen, Mittagsbetreuung
  4. Lebensmittelverarbeitung: Verarbeitung, Herstellung und Kontrolle von Lebensmitteln
  5. Entsorgung: Recycling, Abfallbeseitigung, Sonderabfallentsorgung
  6. Forschung und Labore: Arbeiten mit humanpathogenen Organismen oder gentechnischen Verfahren
  7. Kosmetikstudios: Beauty-Specialists mit möglichem Kontakt zu biologischen Substanzen

Warum eine G42-Untersuchung durch Betriebsarzt Bachemir?

Erfüllung von Pflicht- und Angebotsvorsorgen

Früherkennung und Prävention von Infektionskrankheiten

Förderung der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden

Was wird bei der G42-Untersuchung gemacht?

Die Untersuchung umfasst:

  • Beratung: Prävention von Infektionskrankheiten, Schutzmaßnahmen und Impfempfehlungen
  • Diagnostik: Blut-, Urin- und Stuhltests sowie gegebenenfalls EKG und Lungenfunktionstests
  • Impfstatus: Überprüfung der Immunität (z. B. Hepatitis A/B, Masernschutz)
  • Individuelle Prävention: Empfehlungen für Impfungen und Schutzmaßnahmen

Die Ergebnisse der Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält lediglich die Bestätigung der Teilnahme an der Vorsorge.

Wie schützt die G42-Untersuchung Ihr Unternehmen?

Die G42-Untersuchung gewährleistet die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden bei Tätigkeiten mit Infektionsrisiken. Durch regelmäßige Vorsorge schaffen Sie ein sicheres Arbeitsumfeld, minimieren Krankheitsausfälle und erhöhen die Produktivität. Darüber hinaus schützen Sie Ihr Unternehmen vor möglichen Haftungsrisiken.

Ist die G42-Untersuchung Pflicht?

Die G42-Untersuchung kann je nach Tätigkeit als Pflicht- oder Angebotsvorsorge erforderlich sein. Dies hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die der Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitsplatz durchführen muss. Insbesondere bei Berufen mit erhöhtem Infektionsrisiko ist die Vorsorge gesetzlich vorgeschrieben.

Wie oft wird die G42-Untersuchung durchgeführt?

  1. Erstuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeit
  2. Nachuntersuchung: In der Regel nach 1 Jahr, anschließend alle 3 Jahre
  3. Zusatzuntersuchung: Bei unfallartigen Geschehnissen, Infektionen oder auf Wunsch des Beschäftigten

Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen kann der Untersuchungszeitraum auch verkürzt werden.

Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor Infektionsgefahren – Lassen Sie sich von Betriebsarzt Bachemir beraten und finden Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen!

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Praxis Bachemir


Armin Bachemir
Facharzt für Allgemeinmedizin Betriebsmediziner
Reisemedizin & Gelbfieberstelle

Betriebsmedizin & Hausarztpraxis Köln-Zollstock
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