Untersuchung bei extremer Hitzebelastung (ehemals G30)

Eignungs- und Vorsorgeuntersuchung

Für wen ist die G30-Untersuchung relevant?

Die G30-Untersuchung ist für Mitarbeitende notwendig, die unter extremen Hitzebedingungen arbeiten. Diese Belastungen entstehen durch hohe Lufttemperaturen, Wärmestrahlung, Luftfeuchtigkeit oder eingeschränkte Luftzirkulation. Typische Tätigkeiten, die eine G30-Untersuchung erforderlich machen können:


  1. Schweißarbeiten
  2. Arbeiten in Behältern, Kesseln, Industrieöfen oder Trocknungsanlagen, die noch nicht vollständig abgekühlt sind
  3. Schmiedearbeiten mit großen glühenden Werkstücken (>100 kg)
  4. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in der Keramikindustrie
  5. Tätigkeiten der Feuerwehr am Brandherd
  6. Arbeiten mit hohen Wärmelasten in der Metall- und Glasverarbeitung

Warum eine G30-Untersuchung durch Betriebsarzt Bachemir?

Erfüllung von Pflicht- und Angebotsvorsorgen

Prävention von hitzebedingten Erkrankungen

Förderung der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden

Wie schützt die G30-Untersuchung Ihr Unternehmen?

Die G30-Vorsorge unterstützt dabei, Hitzebelastungen am Arbeitsplatz sicher zu bewältigen. Sie hilft nicht nur, Arbeitsausfälle und Erkrankungen zu minimieren, sondern auch die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden langfristig zu erhalten. Durch regelmäßige Untersuchungen schaffen Sie ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld.

Ist die G30-Untersuchung Pflicht oder Angebotsvorsorge?

Ob eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge erforderlich ist, hängt von der Hitzebelastung am Arbeitsplatz ab. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln:

Angebotsvorsorge: Bei weniger extremen, aber dennoch relevanten Hitzebelastungen, die das Wohlbefinden beeinträchtigen können.

Pflichtvorsorge: Wenn die Hitzebelastung bestimmte Schwellenwerte überschreitet, wie z. B. Lufttemperaturen über 45°C oder vier Stunden pro Schicht bei über 30°C mit hoher Luftfeuchtigkeit.

Wie oft wird die G30-Untersuchung durchgeführt?

  1. Erstuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeit
  2. Nachuntersuchung: Alle 1 bis 3 Jahre, abhängig von der Art der Tätigkeit und dem Gesundheitszustand
  3. Zusatzuntersuchung: Bei veränderten Arbeitsbedingungen oder gesundheitlichen Beschwerden

Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen kann der Untersuchungszeitraum auch verkürzt werden.

Sorgen Sie für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen – Vereinbaren Sie noch heute Ihre G30-Untersuchung mit Betriebsarzt Bachemir!

Kontaktieren sie uns jetzt und erhalten sie ein unverbindliches Angebot!

Wir versuchen Dir so schnell wie möglich zu antworten!

Praxis Bachemir


Armin Bachemir
Facharzt für Allgemeinmedizin Betriebsmediziner
Reisemedizin & Gelbfieberstelle

Betriebsmedizin & Hausarztpraxis Köln-Zollstock
Höninger Weg 172
50969 Köln

Mobil: 0172 – 9305460
Tel.: 0221 – 93 614 19
Fax: 0221 – 93 3 78 58

Kontaktdaten schnell über unseren QR Code speichert!

Montag
08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Dienstag
08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Mittwoch
08:00 – 14:00
Donnerstag
08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Freitag
08:00 – 13:00
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen
Hier ist der Zugang für Führungskräfte eines arbeitsmedizinisch betreuten Unternehmens.
Hier ist der Zugang für Beschäftigte eines registrierten Unternehmens.
Nach oben scrollen