Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)

Eignungs- und Vorsorgeuntersuchung

Für wen ist die G25-Untersuchung relevant?

Die G25-Untersuchung ist für Mitarbeitende notwendig, die Tätigkeiten im Bereich des Fahrens, Steuerns oder Überwachens ausüben. Sie dient der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung und hilft dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden. Typische Tätigkeiten, für die die Untersuchung erforderlich sein könnte:


  1. Führen von Kraftfahrzeugen (z.B. PKW und Motorräder)
  2. Fahren von LKW und SchleppernSteuerung von Schienenfahrzeugen (z.B. U-Bahn, Straßenbahn, Zug)
  3. Personenbeförderung (z.B. Busfahrer)
  4. Bedienen von Flurförderfahrzeugen (z.B. Gabelstapler)
  5. Bedienen von Baugeräten und Kränen
  6. Führen von Pistenraupen und -pflegegeräten
  7. Überwachung von Leitständen (z.B. in Kraftwerken)
  8. U.v.m.

Warum eine G25-Untersuchung durch Betriebsarzt Bachemir?

Erfüllung von Pflicht- und Angebotsvorsorgen

Sicherstellung reibungsloser Betriebsabläufe

Förderung der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden

Weitere Gründe für die G25-Untersuchung

Für Tätigkeiten im Bereich der Personenbeförderung ist die Eignungsuntersuchung verpflichtend. Auch wenn der Gesetzgeber für andere Fahr- und Steueraufgaben keine klare Pflicht vorgibt, wird Unternehmen dringend empfohlen, die G25-Untersuchung als Teil des betrieblichen Ablaufs zu integrieren – dies erhöht die Sicherheit und minimiert Haftungsrisiken.

Wie schützt die G25-Untersuchung Ihr Unternehmen?

Durch regelmäßige G25-Untersuchungen stellen Sie sicher, dass nur geeignetes Personal für Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten eingesetzt wird. Dies schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Unternehmen vor möglichen Unfallrisiken, Produktivitätsverlusten und hohen Kosten durch Arbeitsunfälle. Gesunde Mitarbeitende sind zudem produktiver und tragen zu einem sicheren und vertrauensvollen Arbeitsumfeld bei.

Ist die G25-Untersuchung Pflicht oder Angebotsvorsorge?

Ob die G25-Untersuchung eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge ist, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Personenbeförderung ist die Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben und muss alle 3-5 Jahre wiederholt werden. Für andere Tätigkeiten obliegt es dem Unternehmen, durch Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsvereinbarungen entsprechende Regelungen festzulegen.

Wie oft wird die G25-Untersuchung durchgeführt?

Die Häufigkeit der Untersuchung hängt vom Alter der Mitarbeitenden ab:

  1. Unter 40 Jahren: Alle 3 bis 5 Jahre
  2. 40 bis 59 Jahre: Alle 2 bis 3 Jahre
  3. Ab 60 Jahren: Alle 1 bis 2 Jahre

Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen kann der Untersuchungszeitraum auch verkürzt werden.

Schützen Sie Ihr Team und Ihr Unternehmen – Lassen Sie sich von Betriebsarzt Bachemir individuell beraten und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb!

Kontaktieren sie uns jetzt und erhalten sie ein unverbindliches Angebot!

Wir versuchen Dir so schnell wie möglich zu antworten!

Praxis Bachemir


Armin Bachemir
Facharzt für Allgemeinmedizin Betriebsmediziner
Reisemedizin & Gelbfieberstelle

Betriebsmedizin & Hausarztpraxis Köln-Zollstock
Höninger Weg 172
50969 Köln

Mobil: 0172 – 9305460
Tel.: 0221 – 93 614 19
Fax: 0221 – 93 3 78 58

Kontaktdaten schnell über unseren QR Code speichert!

Montag
08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Dienstag
08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Mittwoch
08:00 – 14:00
Donnerstag
08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
Freitag
08:00 – 13:00
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen
Hier ist der Zugang für Führungskräfte eines arbeitsmedizinisch betreuten Unternehmens.
Hier ist der Zugang für Beschäftigte eines registrierten Unternehmens.
Nach oben scrollen