Untersuchung bei Hautgefährdungen (ehemals G24)

Eignungs- und Vorsorgeuntersuchung

Für wen ist die G24-Untersuchung relevant?

Die G24-Untersuchung richtet sich an Mitarbeitende, die durch den Kontakt mit chemischen, biologischen oder mechanischen Reizstoffen einer Gefährdung der Haut ausgesetzt sind. Sie hilft, Hauterkrankungen zu verhindern und gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Typische Tätigkeiten, für die die Untersuchung erforderlich sein könnte:


  1. Arbeiten mit chemischen Stoffen wie Lösungsmitteln, Reinigungsmitteln oder Lacken
  2. Kontakt mit Reizstoffen wie Ölen, Fetten oder Schmierstoffen
  3. Umgang mit biologischen Stoffen wie Mikroorganismen oder tierischen Produkten
  4. Feuchtarbeit, z.B. häufiges Händewaschen, Tragen von feuchten Handschuhen oder Arbeiten in nasser Umgebung
  5. Mechanische Belastung der Haut durch Reibung, Hitze oder Kälte
  6. Arbeiten in der Metall- oder Bauindustrie, Gastronomie, Pflege oder Landwirtschaft

Warum eine G24-Untersuchung durch Betriebsarzt Bachemir?

Erfüllung von Pflicht- und Angebotsvorsorgen

Früherkennung und Prävention von Hauterkrankungen

Förderung der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden

Wie schützt die G24-Untersuchung Ihr Unternehmen?

Die G24-Vorsorge ist darauf ausgelegt, arbeitsbedingte Hauterkrankungen frühzeitig zu erkennen und langfristig vorzubeugen. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass Ihre Mitarbeitenden optimal geschützt sind und Ihre Arbeitsprozesse reibungslos laufen. Dies minimiert Krankheitsausfälle, erhöht die Produktivität und sorgt für ein sicheres Arbeitsumfeld.

Ist die G24-Untersuchung Pflicht oder Angebotsvorsorge?

Die G24-Untersuchung ist eine Pflichtvorsorge, wenn am Arbeitsplatz ein erhöhtes Risiko für Hautschäden besteht – z. B. durch regelmäßigen Kontakt mit schädigenden Substanzen oder Feuchtarbeit. In anderen Fällen kann die Untersuchung als Angebotsvorsorge freiwillig durchgeführt werden.

Die Verpflichtung zur Durchführung der G24-Untersuchung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.

Wie oft wird die G24-Untersuchung durchgeführt?

Die Häufigkeit der Untersuchung richtet sich nach den individuellen Gefährdungen und der Art der Tätigkeit:

  1. Erstuntersuchung: Vor Aufnahme der Tätigkeit
  2. Nachuntersuchung: Alle 1 bis 3 Jahre, je nach Gefährdungsgrad
  3. Zusatzuntersuchung: Bei Auftreten von Hauterkrankungen oder neuen Belastungen

Bei bestehenden gesundheitlichen Problemen kann der Untersuchungszeitraum auch verkürzt werden.

Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor Hauterkrankungen – Lassen Sie sich von Betriebsarzt Bachemir beraten und finden Sie die passende Lösung für Ihr Unternehmen!

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Praxis Bachemir


Armin Bachemir
Facharzt für Allgemeinmedizin Betriebsmediziner
Reisemedizin & Gelbfieberstelle

Betriebsmedizin & Hausarztpraxis Köln-Zollstock
Höninger Weg 172
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