G20-Untersuchung bei Lärmbelastung

Die G20-Untersuchung ist für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend und schützt Ihre Mitarbeitenden vor irreversiblen Hörschäden. Hier erfahren Sie, ob diese Untersuchung für Ihr Unternehmen relevant ist.

Eine 30-minütige Untersuchung, die sich lohnt:

Vermeidung von Hörschäden in Ihrer Belegschaft

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke

Förderung und Erhalt der Gesundheit Ihrer Beschäftigten

Tätigkeiten, für die eine G20-Untersuchung notwendig sein könnte:

  • Baugewerbe (z.B. Bauleiter, Zimmerer, Schreiner, Maurer)
  • Musik- und Eventbranche (z.B. Musiker, Sänger, Bühnenarbeiter)
  • DJs, Personal in Nachtclubs
  • Mitarbeitende in Kindertagesstätten, Schwimmbädern, Fitnessstudios
  • Metallverarbeitung, Bergbau, Textil- und Papierindustrie
  • Fahr- und Ladepersonal im Güterverkehr
  • Mitarbeitende, die Straßenverkehr oder Maschinenlärm ausgesetzt sind
  • Personal in der Flugzeugabfertigung, Piloten
  • Landwirte (z.B. bei Kettensägenarbeiten)
  • Zahnärzte und Krankenhauschirurgen
  • Feuerwehr und Rettungsdienste
  • Produktions- und Fabrikarbeiter
  • Motorrad- und Rollerkuriere
  • Schießstandaufsicht
  • Weitere Tätigkeiten mit hoher Lärmbelastung

Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden

Lärmbedingte Hörschäden sind irreversibel und nicht heilbar. Die G20-Untersuchung richtet sich an alle, die regelmäßig in lärmintensiven Umgebungen arbeiten. Das Ziel der Vorsorge ist, frühzeitig arbeitsbedingte Erkrankungen zu erkennen, vorzubeugen und das Gehör Ihrer Beschäftigten langfristig zu schützen.

Gesetzliche Vorgaben

Angebotsvorsorge

Ein Hörtest muss regelmäßig angeboten werden, wenn der durchschnittliche Lärmpegel am Arbeitsplatz 80 Dezibel erreicht oder ein Spitzenschalldruck von 135 Dezibel überschritten wird.

Pflichtvorsorge

Bei einem Tagesdurchschnitt von 85 Dezibel oder Spitzen von 137 Dezibel ist eine G20-Untersuchung gesetzlich verpflichtend.

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Praxis Bachemir


Armin Bachemir
Facharzt für Allgemeinmedizin Betriebsmediziner
Reisemedizin & Gelbfieberstelle

Betriebsmedizin & Hausarztpraxis Köln-Zollstock
Höninger Weg 172
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Tel.: 0221 – 93 614 19
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