G20-Untersuchung bei Lärmbelastung
Die G20-Untersuchung ist für bestimmte Berufsgruppen verpflichtend und schützt Ihre Mitarbeitenden vor irreversiblen Hörschäden. Hier erfahren Sie, ob diese Untersuchung für Ihr Unternehmen relevant ist.
Sichern Sie das Gehör Ihrer Mitarbeitenden!
Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihr Unternehmen finden.
Eine 30-minütige Untersuchung, die sich lohnt:

Vermeidung von Hörschäden in Ihrer Belegschaft

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke

Förderung und Erhalt der Gesundheit Ihrer Beschäftigten
Tätigkeiten, für die eine G20-Untersuchung notwendig sein könnte:
- Baugewerbe (z.B. Bauleiter, Zimmerer, Schreiner, Maurer)
- Musik- und Eventbranche (z.B. Musiker, Sänger, Bühnenarbeiter)
- DJs, Personal in Nachtclubs
- Mitarbeitende in Kindertagesstätten, Schwimmbädern, Fitnessstudios
- Metallverarbeitung, Bergbau, Textil- und Papierindustrie
- Fahr- und Ladepersonal im Güterverkehr
- Mitarbeitende, die Straßenverkehr oder Maschinenlärm ausgesetzt sind
- Personal in der Flugzeugabfertigung, Piloten
- Landwirte (z.B. bei Kettensägenarbeiten)
- Zahnärzte und Krankenhauschirurgen
- Feuerwehr und Rettungsdienste
- Produktions- und Fabrikarbeiter
- Motorrad- und Rollerkuriere
- Schießstandaufsicht
- Weitere Tätigkeiten mit hoher Lärmbelastung
Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden
Lärmbedingte Hörschäden sind irreversibel und nicht heilbar. Die G20-Untersuchung richtet sich an alle, die regelmäßig in lärmintensiven Umgebungen arbeiten. Das Ziel der Vorsorge ist, frühzeitig arbeitsbedingte Erkrankungen zu erkennen, vorzubeugen und das Gehör Ihrer Beschäftigten langfristig zu schützen.
Gesetzliche Vorgaben
Angebotsvorsorge
Ein Hörtest muss regelmäßig angeboten werden, wenn der durchschnittliche Lärmpegel am Arbeitsplatz 80 Dezibel erreicht oder ein Spitzenschalldruck von 135 Dezibel überschritten wird.
Pflichtvorsorge
Bei einem Tagesdurchschnitt von 85 Dezibel oder Spitzen von 137 Dezibel ist eine G20-Untersuchung gesetzlich verpflichtend.
Kontaktieren sie uns jetzt und erhalten sie ein unverbindliches Angebot!
Wir versuchen Dir so schnell wie möglich zu antworten!
Praxis Bachemir
Armin Bachemir
Facharzt für Allgemeinmedizin Betriebsmediziner
Reisemedizin & Gelbfieberstelle
Betriebsmedizin & Hausarztpraxis Köln-Zollstock
Höninger Weg 172
50969 Köln
Mobil: 0172 – 9305460
Tel.: 0221 – 93 614 19
Fax: 0221 – 93 3 78 58
Kontaktdaten schnell über unseren QR Code speichert!

- Montag
- 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
- Dienstag
- 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
- Mittwoch
- 08:00 – 14:00
- Donnerstag
- 08:00 – 12:00, 13:00 – 17:00
- Freitag
- 08:00 – 13:00
- Samstag
- Geschlossen
- Sonntag
- Geschlossen