Eignungsuntersuchungen – Sicherheit für Unternehmen und Mitarbeitende

Unsere Leistungen im Bereich Eignungsuntersuchungen


  1. Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen:
    Durchführung von Eignungsuntersuchungen gemäß Fahrerlaubnisverordnung, DGUV-Vorschriften oder Strahlenschutzverordnung.
  2. Betriebsspezifische Eignungsprüfungen:
    Für innerbetriebliche Tätigkeiten wie Fahren von Gabelstaplern, Bedienen von Hebezeugen oder Arbeiten mit Absturzgefahr.
  3. Einstellungsuntersuchungen:
    Feststellung der gesundheitlichen Eignung vor der Einstellung, um Risiken für Arbeitnehmende und Unternehmen zu minimieren.

Warum sind Eignungsuntersuchungen wichtig?

Eignungsuntersuchungen dienen dem Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und der Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie verhindern Risiken durch ungeeignete Besetzungen und minimieren Haftungsprobleme. Gleichzeitig schützen sie die Allgemeinheit und das Unternehmen vor Schäden durch Unfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen sind nur zulässig, wenn sie auf einer klaren Rechtsgrundlage basieren. Gesetzliche Vorgaben wie die Fahrerlaubnisverordnung, die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder das Strahlenschutzgesetz bilden die Basis für viele dieser Untersuchungen. Darüber hinaus können sie in Arbeitsverträgen, Tarifvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein, wobei stets die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person und der Schutz der Allgemeinheit zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers können Eignungsuntersuchungen erforderlich werden, wenn begründete Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen und keine alternativen Schutzmaßnahmen möglich sind. Alle Untersuchungen erfordern jedoch die Zustimmung der betroffenen Person, und die Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Unterschied zwischen Eignungs- und Einstellungsuntersuchung

Eignungsuntersuchungen überprüfen die gesundheitliche Eignung einer Person für eine spezifische Tätigkeit, meist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden sowie der Sicherheit Dritter und werden oft durch gesetzliche Vorschriften oder betriebliche Anforderungen veranlasst. Einstellungsuntersuchungen hingegen erfolgen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses und sollen sicherstellen, dass keine gesundheitlichen Risiken für die Bewerberin oder den Bewerber bei der Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit bestehen. Während beide Arten der Untersuchung dem Gesundheitsschutz und der Risikominimierung dienen, fokussiert die Eignungsuntersuchung stärker auf die aktuellen Anforderungen einer konkreten Tätigkeit, während die Einstellungsuntersuchung die grundlegende Tauglichkeit für den angedachten Aufgabenbereich bewertet.

Ihr Weg zur Eignungsuntersuchung

  • Termin vereinbaren: Für gesetzliche oder innerbetriebliche Eignungsprüfungen.
  • Durchführung der Untersuchung: Individuelle Tests und Diagnosen abgestimmt auf die Tätigkeit.
  • Bescheinigung: Die Ergebnisse werden ausschließlich der getesteten Person ausgehändigt, es sei denn, eine schriftliche Einwilligung zur Weitergabe liegt vor.

Unsere Praxis in Köln-Zollstock steht Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite. Sichern Sie Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitarbeitenden durch unseren umfassenden Service.

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Praxis Bachemir


Armin Bachemir
Facharzt für Allgemeinmedizin Betriebsmediziner
Reisemedizin & Gelbfieberstelle

Betriebsmedizin & Hausarztpraxis Köln-Zollstock
Höninger Weg 172
50969 Köln

Mobil: 0172 – 9305460
Tel.: 0221 – 93 614 19
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