Online-Sicherheitsschulungen (z.B. Erste Hilfe, Brandschutz, …) – Ideal für Büro und Homeoffice

Digitale Arbeitssicherheitsunterweisungen

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Beschäftigten in Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen (§ 12 ArbSchG).

Erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden durch moderne digitale Lernformate.
Positionieren Sie sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber

Warum sich die Schulungen von Betriebsarzt Bachemir für Ihr Unternehmen lohnen


Kostensparend

Ihre Mitarbeitenden unterweisen sich selbst mit kurzweiligen und interaktiven Lerninhalten.

Rechtlich abgesichert

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und schulen Sie Ihr Team in lebensrettenden Maßnahmen.

Zeiteffizient

Ihre Beschäftigten lernen wann und wo sie möchten – ob im Büro oder Homeoffice – ohne komplizierte Terminabstimmungen.

Welche digitalen Schulungen können Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten?

Erste Hilfe

In dieser Schulung lernen die Teilnehmenden, wie sie in Notfällen richtig reagieren – Wissen, das Leben retten kann. Themen wie Wundversorgung, Wiederbelebung und Notfallmaßnahmen werden praxisnah vermittelt. In jedem Betrieb sind Ersthelfer gesetzlich vorgeschrieben.

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Die jährliche Erste-Hilfe-Schulung stellt sicher, dass alle Beschäftigten – sowohl beruflich als auch privat – wichtige lebensrettende Kenntnisse haben.

Zudem müssen ausgebildete Ersthelfer ihr Wissen alle zwei Jahre auffrischen (§ 26 Absatz 3 DGUV Vorschrift 1). Wird diese Pflicht vernachlässigt, drohen abhängig vom Bundesland Bußgelder.

Brandschutz

Diese Schulung vermittelt den richtigen Umgang mit Notfällen im Brandfall, Fluchtwege und Evakuierungsverfahren. Sie bereitet Ihre Mitarbeitenden optimal auf Notfälle vor und dokumentiert den Lernfortschritt, was für die gesetzliche Unfallversicherung notwendig ist.

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Diese Schulung kann als Teil der jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen integriert werden. Sie umfasst Maßnahmen zur Brandverhütung und Verhaltensregeln im Ernstfall. So erfüllen Sie die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Zudem müssen ausgebildete Ersthelfer ihr Wissen alle zwei Jahre auffrischen (§ 26 Absatz 3 DGUV Vorschrift 1). Wird diese Pflicht vernachlässigt, drohen abhängig vom Bundesland Bußgelder.

Unternehmen sind zudem verpflichtet, Brandschutzhelfer zu benennen. Laut Arbeitsstättenregel sollten mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet werden (A2.2, Abschnitt 7.3).

Durch das Training im Umgang mit Feuerlöschern und die Sicherstellung freier Fluchtwege tragen Sie aktiv zur Schadenreduzierung durch Brände bei.

Bildschirmarbeitsplatz

Alle Mitarbeitenden, die regelmäßig am Bildschirm arbeiten, müssen jährlich zu einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung unterwiesen werden. Diese Schulung behandelt die richtige Sitzposition, die Bedeutung von Bewegung während der Arbeit und Maßnahmen zur Reduzierung von Augenbelastung.

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Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Beschäftigte vor gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen zu schützen. Langes Sitzen vor dem Bildschirm belastet Rücken, Augen und Gelenke. Viele Krankschreibungen resultieren aus Problemen des Bewegungsapparats. Unsere Schulung hilft, präventiv über gesunde Arbeitsweisen aufzuklären.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Bildschirmarbeitsplätze sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Unser Untersuchungsteam kommt zu Ihnen vor Ort und führt unter anderem Sehtests durch, um frühzeitig gesundheitliche Probleme zu erkennen und zu beheben.

Kontaktieren sie uns jetzt und erhalten sie ein unverbindliches Angebot!

Wir versuchen Dir so schnell wie möglich zu antworten!

Praxis Bachemir


Armin Bachemir
Facharzt für Allgemeinmedizin Betriebsmediziner
Reisemedizin & Gelbfieberstelle

Betriebsmedizin & Hausarztpraxis Köln-Zollstock
Höninger Weg 172
50969 Köln

Mobil: 0172 – 9305460
Tel.: 0221 – 93 614 19
Fax: 0221 – 93 3 78 58

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